Am 17. Oktober 2024 trat eine bedeutende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft, die es Wohnungseigentümergemeinschaften ermöglicht, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten.
Wesentliche Punkte der Gesetzesänderung:
Virtuelle Eigentümerversammlungen: Wohnungseigentümer können nun mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass Versammlungen innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz stattfinden.
Übergangsregelung bis 2028: Für Beschlüsse, die vor dem 1. Januar 2028 gefasst werden, gilt, dass bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung durchgeführt werden muss, sofern die Eigentümer nicht einstimmig darauf verzichten.
Vergleichbarkeit zur Präsenzversammlung: Die virtuelle Versammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
Diese Neuerungen bieten Wohnungseigentümergemeinschaften mehr Flexibilität und ermöglichen eine zeitgemäße Durchführung von Versammlungen.
Erleichterungen für Photovoltaikanlagen: Am 1. September 2024 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Installation von Photovoltaikanlagen durch Wohnungseigentümer erleichtert. Durch die Änderung des § 16 WEG wurde der Prozess für Eigentümer vereinfacht, solche Anlagen zu installieren.
Bestandsaufnahme in WEGs mit Etagenheizungen: Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen ein Verfahren zur Bestandsaufnahme des Zustands der Heizungen vor. Bis zum 31. Dezember 2024 sind WEGs verpflichtet, Informationen über die Heizungsanlagen einzuholen und den Eigentümern zur Verfügung zu stellen.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu fördern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erleichtern.